1 Grundlagen
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und
Dienstleistungen, die der Internet Service Provider (im folgenden "ISP", Andrea
Seregelyes � CC Communications (CCC.at); Fernkorngasse 17/1/6; 1100 Wien)
gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der
Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ISP
angenommenen Auftrages und dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ISP.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich der ISP
diesen ausdrücklich und � außer gegenüber Konsumenten � schriftlich unterworfen
hat.
Die Geschäftsbedingungen des ISP gelten auch für künftige Geschäfte zwischen
den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals
darauf Bezug genommen werden sollte.
1.2 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs
Ein Vertragsverhältnis zwischen den dem ISP und dem Kunden kommt zu Stande,
wenn der ISP nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine (gegenüber
Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der
tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges oder
Bekanntgabe von User-Login und Passwort oder Einrichtung eines Web-Space oder
Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc) begonnen hat.
Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum
eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, wo keine
ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der
Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für
das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
1.3 Änderungen der AGB
Änderungen der AGB können vom ISP vorgenommen werden und sind auch für
bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der
Website des ISP abrufbar (bzw wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt). Änderungen
der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem
Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich
gerechtfertigt ist.
Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird eine
Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen
Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird der ISP Kunden mindestens ein Monat
vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in
geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung,
mitteilen. Der ISP wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf
hinzuweisen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der
Änderung kostenlos zu kündigen. Der ISP behält sich das Recht vor, im Fall der
Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären,
am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. Diesfalls ist die
Kündigung des Kunden gegenstandslos. Der ISP wird den Kunden auch auf diese
Möglichkeit des ISP zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den
bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden diesfalls
gegenstandslos wird, hinweisen.
1.4 Übertragung von Rechten und Pflichten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden des ISP nicht
berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu
übertragen.
Der ISP ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch
hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit
schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden
hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum
Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die
entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der
ausdrücklichen, und - außer gegenüber Verbrauchern - schriftlichen Zustimmung
des ISP. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer
jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner
verpflichtet und stellen den ISP diesbezüglich schad- und klaglos.
1.5 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ISP
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ISP
haben keine Vollmacht, für den ISP Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen
oder Zahlungen entgegen zu nehmen.
2 Leistungen aus diesem Vertrag
2.1 Leistungen des ISP
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen
Leistungsbeschreibung und den (allfälligen) sich darauf beziehenden (bei
Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.
Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang,
sofern nicht ausdrücklich und � außer bei Konsumenten � schriftlich anderes
vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.
2.2 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im
jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht anderes
vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch den
ISP, bzw vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden
technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz
"Bereitstellungstermin"). Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die vom
ISP zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich der ISP, dem Kunden
eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,-- exkl USt pro Woche der Überschreitung
des Bereitstellungstermines zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr
als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung
des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die
nicht Erfüllungsgehilfen des ISP sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist
darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur
bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.
2.3 Störungsbehebung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche vom ISP zu
verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei
Überschreitung dieser Frist gilt Pkt 2.2. sinngemäß.
Der Kunde hat den ISP bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im
Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und dem ISP oder von ihm
beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen
Zutritt zu gewähren. Wird der ISP bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer
Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der
Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung
vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem ISP jeden ihm dadurch
entstandenen Aufwand zu ersetzen.
2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die
reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner
Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung, sofern
diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung vom ISP beizustellen sind. Der
Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B.
Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird
allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen
Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen),
um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
Der ISP übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der kundenseitig
installierten Telekommunikationseinrichtungen, wie insbesondere
Nebenstellenanlagen, Fax- oder Telefonapparate sowie PCs und Modems,
Funkeinrichtungen etc.
2.5 Annahmeverzug
Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht
installieren, liegt Annahmeverzug vor. Der ISP ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt
der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte
Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu
verlangen.
2.6 Dienstequalität
Der ISP trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität
gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der
Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen des Pkt 6.
2.7 Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch den
ISP
Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen
Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
Sofern dem Kunden vom ISP Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben
diese im Eigentum des ISP, selbst dann, wenn sie installiert worden sind, und
sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an den ISP zu
retournieren, andernfalls wird der volle Kaufpreis in Rechnung gestellt, sofern
nicht anderes vereinbart wurde. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich
unterliegenden Personen haben diese Endgeräte oder Zubehör unter größtmöglicher
Schonung zu verwenden, bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner
Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten
sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich vom ISP
oder von deren Beauftragten vorgenommen.
3 Entgelte und Entgeltänderungen
3.1 Gültige Entgelte
Die Entgelte für die Benutzung des Internetdienstes richten sich nach der
jeweils gültigen Preisliste; aus dieser ergibt sich auch die jeweilige
Indexanpassungsklausel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Verbrauchern gegenüber gilt das Schriftformgebot nicht.
Preise für Installation, Wartung, Übermittlung von Gebührenimpulsen,
Sonderdienste und optionale Gesprächsauswertungen sind gleichfalls den jeweils
gültigen Preislisten zu entnehmen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die
festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang
(Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B.
Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im
Internet verlangt werden, - sofern nicht anderes (für Unternehmer: schriftlich)
vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist. Bei Lieferungen durch den ISP
gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager des ISP; allfällige Verpackungs- und
Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber
Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von
Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am
Standort des Kunden anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die
zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden am Point of Presence vom ISP
beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls
von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den
Anschluss am Point of Presence erreicht werden.
3.2 Entgeltbestandteile
Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang,
Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die
Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die
allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom
Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B.
Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren
für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die
Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten
ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen
maßgeblich sind.
3.3 Änderung der Entgelte
Der ISP behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten
Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten,
Telekommunikations-leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des
Entgeltes vor.
Bei Verbrauchern darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der
Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen
des ISP abhängig ist, und darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen
verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu
erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und
anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG
2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer
Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen
oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte
vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern
nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
3.4 Fair Use
Die Fair-Use Policy basiert darauf, dass der User das monatliche
Datenvolumen laut Produktbeschreibung (falls nicht anders angegeben 3Gigabyte /
Monat) nicht laufend überschreitet. D.h., wenn der durchschnittliche
Quartalswert nicht über dem erlaubten Monatswert liegt, fallen keine Extrakosten
an. Ein Überschreiten im genannten Beobachtungszeitraum wird im Zusammenhang der
Knotenauslastung als Performancestörung gesehen. Der ISP behält sich in diesem
Fall, nach einer einmaligen Verständigung des Users, das Recht vor, das mit der
Störung in Zusammenhang stehende Vertragsverhältnis mit dem User ohne Frist
aufzulösen.
4 Zahlungen
4.1 Abrechnung
Die Entgelte werden jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden
Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den AGB nichts anderes ergibt bzw
nicht anders (bei Unternehmen: schriftlich) vereinbart ist.
4.2 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt mit Kreditkarte oder im Bankeinzugsverfahren 14 Tage
nach Rechnungslegung. Sofern der ISP der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann
die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit vom ISP widerrufen werden. Der
Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Kreditkartenzahlung oder
Bankeinzug vorzunehmen und dem ISP nachzuweisen. Für Zahlungen mit Zahlschein
können zusätzliche Gebühren laut Preisliste in Rechnung gestellt werden.
4.3 Zahlung mit Kreditkarte
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass
die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus
entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit
verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet
werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu
verlängern. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im
Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer
Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
4.4 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw
Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach
Vertragsabschluss bzw Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich
im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein,
verrechnet werden.
Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach
Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und
der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Zahlungsverzug, Verzugszinsen
Der ISP ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen
Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 %
p.a. zu verrechnen.
4.6 Einwendungen gegen die Rechnung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung
als anerkannt gilt. Der ISP wird Verbraucher auf diese Frist und die bei
Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Sollten sich nach einer Prüfung durch den ISP die Einwendungen des Kunden
aus Sicht des ISP als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab
Zugang der Stellungnahme des ISP bei sonstigem Verlust des Rechtes auf
Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der
Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und
binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des
Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab
Zugang der Stellungnahme des ISP, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf
Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Der ISP wird
Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren
Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.7 Streitbeilegung
Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden
Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes,
Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine
behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen.
Der ISP ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle
zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine
einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum
herangetragenen Fall mitzuteilen.
4.8 Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen
Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch
die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur
Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte
bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der
letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls
sofort fällig.
4.9 Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden
ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt,
hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten
drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate
gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
4.10 Aufrechnung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom ISP nicht anerkannter
Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung
mit offenen Forderungen gegenüber dem ISP ist nur möglich, sofern entweder der
ISP zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem
rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners
gerichtlich festgestellt, oder vom ISP anerkannt worden ist.
4.11 Ausschluss des
Zurückbehaltungs-rechtes für Kunden
Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur
Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt
seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung
gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
4.12 Entgeltnachweis
Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname,
Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum,
Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für
variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl.
Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie
allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben
entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (sofern eine solche
erlassen wurde, diesfalls abrufbar auf www.rtr.at) enthalten.
Der Kunde hat � über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus � nur
dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen
etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und
bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und
Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
5 Gewährleistung
5.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen
anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften
mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden
die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten
bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.
5.2 Behebung von Mängeln
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen des ISP entweder
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung werden außer
für Konsumenten einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen
voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen
schriftlich und detailliert angezeigt hat. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
5.3 Gewährleistungsausschluss
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom ISP
bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch
den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von
zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder
Dritte, weil der ISP trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht
binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen,
Überbeanspruchung über die vom ISP angegebene Leistung, unrichtige Behandlung
und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei
Mängeln, die auf vom Kunde bestelltes Material zurückzuführen sind. Der ISP
haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen,
Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung
bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß
unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
5.4 Mängelrüge
Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher
Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlichen
detaillierte und konkretisierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
6 Haftung des ISP; Haftungsausschluss und Beschränkungen;
Verpflichtungen des Kunden
6.1 Haftungsausschluss
Die Haftung des ISP für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden)
sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird generell ausgeschlossen.
Abweichend davon gilt für Verbraucher: Die Haftung des ISP für leichte
Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
Außer bei Verbrauchen ist die Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen den
ISP die unverzügliche und schriftliche detaillierte und konkretisierte Anzeige
des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.
6.2 Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich der Verfügbarkeit
der Dienste; Unzustellbarkeit von e-mails
Der ISP betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen
Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden
können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden, dass
e-mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden.
Insbesondere auf Grund von (vom ISP oder vom Kunden eingericheten) Spam-Filtern,
Virenfiltern etc kann die Zustellung von e-mails verhindert werden. Der ISP
übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
Der ISP behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener
Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, insb weil sie
geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom
Willen des ISP unabhängig sind.
Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer
Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu
Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der
Internetdienstleistungen kommen. Der ISP haftet für derartige Ausfälle nicht,
sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren
Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem
Grund unberührt. Der ISP übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte,
die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind.
Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen; bei Verbrauchern gilt dies
nur, wenn der Datenverlust vom ISP nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde.
6.3 Haftungsausschluss des ISP hinsichtlich übertragener
Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc
Weiters haftet der ISP nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem
Internet oder für von ihm erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene
Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht,
wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage des ISP
oder über eine Information durch den ISP erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis,
dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren,
trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). Der
ISP übernimmt dafür keine Haftung. Schäden und Aufwendungen, die dadurch
entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden;
Pflichten des Kunden
Der ISP haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung
des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.
6.4.1 Schutz des
Internetzugangs
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für
Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder
durch Weitergabe an Dritte entstehen.
Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen sowie sonstige Ansprüche, die
aus der Nutzung seines Anschlusses bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte)
resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht vom ISP zu vertreten ist.
6.4.2
Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu
gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw für den ISP oder andere
Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach
insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede
Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten,
Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend
sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für den ISP oder
für Dritte Schwierigkeiten auf Grund unsicherer technischer Einrichtungen des
Kunden (zB offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung
verpflichtet; weiters ist der ISP zur sofortigen Sperre des Kunden bzw zum
Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (zB Sperre einzelner Ports).
Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. Der ISP
wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich
informieren.
6.4.3 Pflicht des
Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und
gegenüber dem ISP die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser
Rechtsvorschriften zu übernehmen.
Der Kunde verpflichtet sich, den ISP vollständig schad- und klaglos zu halten,
falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder
strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in
Anspruch genommen wird. Wird der ISP in Anspruch genommen, so steht ihm allein
die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc); der
Kunde kann diesfalls - außer im Fall groben Verschuldens des ISP � nicht den
Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.
6.4.4 Pflicht des
Kunden zur Meldung von Störungen
Der Kunde ist verpflichtet, den ISP von jeglicher Störung oder Unterbrechung
von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um dem ISP die
Problembehebung zu ermöglichen, bevor er andere Firmen mit einer Problembehebung
beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt der ISP
für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung
resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten
Fremdfirma), keine Haftung.
6.5 Besondere Bestimmungen für Firewalls
Bei Firewalls, die vom ISP aufgestellt, betrieben und/oder überprüft wurden,
geht der ISP prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen
Stands der Technik vor. Der ISP weist allerdings darauf hin, dass absolute
Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher
die Haftung von des ISP aus dem Titel der Gewährleistung oder des
Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen,
dass installierte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden.
Der ISP weist darauf hin, dass eine Haftung für Anwendungsfehler des
Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen
wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration
ohne Einverständnis des ISP.
Die Haftung des ISP für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden
installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer
Funktion gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt:
Die Haftung des ISP für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
6.6 Haftungsausschluss des ISP bei Verletzungen des Kunden
durch Dritte
Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch vom
ISP für andere Kunden des ISP gespeicherte Informationen in seinen Rechten
verletzt wurde, haftet der ISP (unbeschadet aller sonstigen
Haftungsbeschränkungen und �ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine
tatsächliche Kenntnis
von der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung
nicht im Sinne des ISPA Code of Conduct � Allgemeine Regeln zur Haftung und
Auskunftspflicht des Internet Service Providers, abrufbar auf www.ispa.at,
qualifiziert ist.
7 Vertragsdauer und Kündigung; Sperre
7.1 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von
Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf unbestimmte
Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall
verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche
Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung
unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden.
Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung
eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig
hingewiesen. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen,
sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge unter Einhaltung einer
zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich kündbar.
Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen
Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein
gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum
Ablauf des ersten Jahres zu.
7.2 Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei
Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung
für die Durchführung der Leistungen durch den ISP.
Der ISP ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei
Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem
Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der
Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur
Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit
sofortiger Wirkung, berechtigt.
7.3 Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und
Diensteunterbrechung; Sperre bzw teilweise Sperre
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem
Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die
Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines
außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei
Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines
Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des
Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche
Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde
Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen
überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die "Netiquette" und
die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming
oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen iSv Pkt 6.4.2.
Der ISP ist kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung,
sondern statt dessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. Der ISP ist weiters
bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß
teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann der ISP bei Rechtsverletzungen
die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang
zu ihr sperren. Der ISP wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel
anzuwenden. Der ISP wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über
deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche
Vertragsauflösung durch den ISP aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.
7.4 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung
bzw Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw
Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden
zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ISP auf das Entgelt für die
vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
Eine vom Kunden zu vertretende Sperre der Leistungserbringung wird mit EUR
30,-- vergebührt; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben
vorbehalten.
Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen
des ISP gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer
angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden;
dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen
Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in
allen Fällen, die den ISP zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 7.2.
und 7.3. berechtigen würden.
7.5 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, der ISP zur Fortsetzung der
vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum
Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der
rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor
Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung
des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche dem ISP
gegenüber ableiten.
8 Datenschutz
8.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheim- haltungspflicht
Der ISP und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem §
93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies
auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet
hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die
bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der
Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche..
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies
steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der
alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer
Nachricht über das Kommunikationsnetz des ISP ist, oder um einem Kunden dem von
ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen
müssen dementsprechend weitergegeben werden.
8.2 Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der
verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der
Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern,
zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung,
Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte,
Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an
Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit der ISP gemäß TKG in der jeweils
geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird der ISP dieser
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Der ISP wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt,
folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und
verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma,
E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation,
Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses,
Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des
Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG vom ISP spätestens nach der Beendigung
der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden
noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu
bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
8.3 Verkehrsdaten
Der ISP wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für
das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus
technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten
und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP
sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem.
§ 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die
Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend
gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw
zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird der
ISP diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu
einer endgültigen Entscheidung wird der ISP die Daten nicht löschen. Ansonsten
wird der ISP Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen
oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung
hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird der
ISP außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
8.4 Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden vom ISP nicht gespeichert. Sofern aus technischen
Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird der ISP gespeicherten
Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von
Inhalten Dienstemerkmal, wird der ISP die Daten unmittelbar nach Erbringung des
Dienstes löschen.
8.5 Datenübermittlung bei Kreditkarten-zahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm
gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur
Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt
werden dürfen.
8.6 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis
Gemäß § 103 TKG 2003 kann der ISP ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit
Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, e-mail-Adresse und
Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung
erstellen. Der ISP ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht
verpflichtet. Auf ausdrücklichem schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese
Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur
für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und
ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und
Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem § 103 Abs 1 TKG 2003 zulässig,
ansonsten wird der ISP keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
8.7 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis
zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass
Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten des ISP,
insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und
der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von
Telekommunikationsdiensten des ISP verwendet werden dürfen, sowie zur
Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom ISP Werbung und Informationen
betreffend Produkte und Services des ISP sowie Geschäftspartnern des ISP in
angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden
einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich beim ISP.
Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Der ISP wird
dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer
Nachrichten abzulehnen.
8.8 Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der ISP gem § 94 TKG 2003 verpflichtet
sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der
Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass der
ISP gem § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung
der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des ISP
aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur
Kenntnis, wonach der ISP unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und
verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. Der ISP wird
bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria)
entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet
Service Providers�, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu
entsprechen.
9 Datensicherheit
Der ISP wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um
die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf
rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ISP gespeicherte Daten in seine
Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet der ISP dem
Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung des ISP ist ausgeschlossen, wenn
dieser oder eine Person, für welche er einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht
fahrlässig verschuldet hat.
10 Besondere Bestimmungen für die Lieferung
und Erstellung von Software
10.1 Leistungsumfang
Bei individuell vom ISP erstellter Software ist der Leistungsumfang durch
eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung
(Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen
ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den
Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim ISP, sofern nicht
ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
10.2 Rechte an gelieferter Software
Bei der Lieferung von Software räumt der ISP, sofern nicht ausdrücklich
anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches
Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils
geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt,
akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde den ISP schad- und klaglos stellen. Der
ISP übernimmt keine Haftung bzw. Gewähr für eventuell entstehende Schäden durch
dem Kunden für Implementierungen zur Verfügung gestellte Software. Der Kunde hat
im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung
mitzuwirken.
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor
Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest
einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder
als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ISP nicht erstellt wurde, wird
keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor
angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten
und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung,
zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ISP von Ansprüchen wegen
Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
10.3 Gewährleistung
Der ISP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen
Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum
Vertragsinhalt erhoben worden; dass die gelieferte Software mit anderen
Programmen des Kunden zusammenarbeitet; weiters, dass die Programme
ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Softwarefehler behoben
werden können. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf
reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion
beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch
nicht berührt.
Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Pkt 5.
10.4 Rücktritt bei Softwaremängeln
Werden vom ISP gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen
allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des
Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt,
zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen.
Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum
Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von
Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv §
918 Abs 2 ABGB vorliegen.
11 Besondere Bestimmungen bei
Domainregistrierung
11.1 Vermittlung und Verwaltung der
Domain; Vertragsbeziehungen
Der ISP vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf
Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die
Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle
nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen
Registrierungsstelle. Der ISP fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten
Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders
vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain
besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle
direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in
den Beträgen, die der ISP dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders
vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die
Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt,
sofern nicht anderes vereinbart wurde; der ISP verrechnet dem Kunden diesfalls
das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie
eine Verwaltungsgebühr.
11.2 Ende des Vertrags mit der
Registrierungsstelle
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der
Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem ISP
aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der
Registrierungsstelle kündigen muss.
11.3 Geltung der AGB der
Registrierungsstelle
Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der
nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen
Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden des ISP auf Wunsch zugesandt.
11.4 Rechtliche Zulässigkeit der Domain
Der ISP ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken-
oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden
in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den ISP diesbezüglich
vollkommen schad- und klaglos halten.
12 Besondere Bestimmungen für
Internetdienstleistungen über ADSL- bzw xDSL-Zugangsleitungen der Telekom
Austria AG (TA)
12.1 Vertragsverhältnis mit der Telekom
Austria
Der Kunde stimmt zu, dass
hinsichtlich ADSL- Zugangsleistung ein Vertragsverhältnis auf
Basis der jeweils geltenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TELEKOM AUSTRIA (einschließlich der jeweils
geltenden Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen) "Online- ADSL" (bzw
bei SDSL: "Online-SDSL") mit Telekom Austria AG begründet wird und erklärt
hiermit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und
Entgeltbestimmungen Online ADSL der Telekom Austria zur Kenntnis genommen zu
haben und damit einverstanden zu sein. Die AGB der Telekom Austria sind unter
www.telekom.at abrufbar bzw werden auf Wunsch vom ISP zugesandt.
Hinsichtlich der Kundenerklärungen zum „Providerwechsel�,
„Datenübermittlung�, „Beendigung des Endkundenvertragsverhältnisses� ist der ISP
Erklärungsempfänger für die Telekom Austria.
Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Übermittlung jener personenbezogenen
Daten durch den ISP an die Telekom Austria und durch die Telekom Austria an den
ISP, die für die Erbringung, Verrechnung oder Beendigung der Leistungen
notwendig sind.
12.2 Produkt-, Modem- oder
Providerwechsel
Der durch einen allfälligen späteren Produkt-, Modem- oder Providerwechsel
des Kunden entstehende Einmalaufwand bei der Telekom Austria wird dem Endkunden
von dieser mit einer der auf den Produkt-, Modem- oder Providerwechsel folgenden
Rechnung gesondert in Rechnung gestellt.
Durch einen Providerwechsel ist eine Vertragsanpassung auch des
Vertragsverhältnisses zur Telekom Austria nötig. Dafür ist an die Telekom
Austria für deren Aufwand ein Entgelt zu verrichten.
12.3 Vertragsdauer und Kündigungsfrist
Hinsichtlich der Erbringung von Internet Dienstleistungen über
xDSL-Zugangsleitungen der Telekom Austria werden nachstehende Kündigungsregeln
vereinbart:
Die Verrechnung beginnt mit dem Datum der Einrichtung. Der Vertrag wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von
sechs Wochen jeweils zum Jahrestag der Einrichtung gekündigt werden. Bei
Änderung der bestehenden (bzw vorherigen) Bandbreite sowie Umstiegen beginnt die
Mindestvertragsdauer von neuem zu laufen.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Beendigung der Vereinbarung des Kunden mit der Telekom Austria über die
zur Verfügungstellung des Fernsprechanschlusses und/oder der xDSL-Zugangsleitung
aus welchem Grunde immer bewirkt auch die Beendigung des Vertragsverhältnisses
zwischen dem ISP und dem Kunden hinsichtlich des xDSL-Produktes. Der Kunde hat
den ISP von der Vertragsbeendigung mit der Telekom Austria unverzüglich zu
verständigen.
12.4 Sperre seitens der Telekom Austria
Wird aufgrund einer von der Telekom Austria veranlassten Sperre die
xDSL-Zugangsleitung eingestellt, ist der ISP berechtigt, nicht aber
verpflichtet, die Internetzzugangsleistungen für die Dauer der Sperre
einzustellen. Macht der ISP von diesem Recht keinen Gebrauch, gebührt ihm
ungeachtet der faktischen Unmöglichkeit des Zugangs dennoch das vereinbarte
Entgelt. Allenfalls darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des ISP bleiben
unberührt.
13 Besondere Bestimmungen bei der Erbringung
von Web-Design- oder Web-Consulting-Dienstleistungen
13.1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Die
Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen
Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige
Installationen durchgeführt werden sollen.
Während erforderlicher Testläufe ist der Kunde persönlich anwesend oder
stellt hierfür kompetente Mitarbeiter ab, die bevollmächtigt sind, über Mängel,
Funktionserweiterungen, Funktionskürzungen sowie Änderungen der Programmstruktur
zu urteilen und zu entscheiden. Der Kunde stellt ferner gegebenenfalls
erforderliche Testdaten sowie alle Texte und sonstige Inhalte (zB. Logos), die
eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.
Sofern der ISP dem Kunden Entwürfe, Programmtestversionen, eine fertige
Fassung oder ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft.
Reklamationen oder Änderungswünsche sind zu diesem Zeitpunkt anzumelden - dies,
außer bei Verbrauchern, bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegen den ISP.
13.2 Haftung für vom Kunden
bereitgestellte Elemente
Vom Kunden beigestellte Elemente wie Logos, Texte, Elemente des Corporate
Designs etc. bleiben im Eigentum des Kunden; der ISP erwirbt keinerlei Rechte
daran. Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und
hat der ISP von allen Folgen allenfalls erfolgter Rechtsverletzungen (zB.
Eingriff in das Urheberrecht Dritter) hinsichtlich von vom Kunden beigestellter
Elemente vollständig schad- und klaglos zu halten.
13.3 Keine Prüfungspflicht des ISP
Der ISP ist nicht verpflichtet, beigestellte Elemente, insbesondere auch
Inhalte des Kunden, auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen,
kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen
verweigern.
13.4 Rechtseinräumung durch den ISP
Der ISP räumt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und, sofern der Kunde
nicht Verbraucher ist, schriftlich - anders vereinbart, mit Zahlung des
vereinbarten Entgelts das exklusive und unbefristete Recht ein, das vom ISP
entwickelte Konzept und/oder Design und/oder die vertragsgegenständlichen
Softwareapplikationen ausschließlich im Rahmen des Internet für eigene Zwecke zu
nutzen. Jede andere, auch nur teilweise Nutzung, etwa im Bereich anderer
elektronischer Medien oder für Printprodukte, bedarf besonderer und (außer bei
Verbrauchern) schriftlicher Vereinbarung. Dasselbe gilt für die, auch nur
teilweise, Einräumung von Befugnissen an Dritte
14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Anwendbares Recht
Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten
anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für
Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des
UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
14.2 Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die
örtliche Zuständigkeit des am Sitz des ISP sachlich zuständigen Gerichtes als
vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
14.3 Schriftform für Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger
Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird
auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden
bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
14.4 Schriftform für Mitteilungen des
Kunden
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses
Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
14.5 Adressänderungen; Zugang von
elektronischen Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ISP
umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten
Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt
bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von
Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung
einer neuen Rechnung, wird der ISP diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen;
dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden
zuletzt bekannt gegebene e-mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt
sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter
gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
14.6 Keine normative oder
interpretative Bedeutung der Überschriften
Überschriften in diesen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der
Übersichtlichkeit und haben keine normative Bedeutung, begrenzen oder erweitern
nicht den Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen und dienen nicht der
Interpretation.
14.7 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Konsumenten - eine wirksame, die
der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten
kommt.
14.8 Einheitliche europäische
Notrufnummer
Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird
hingewiesen.
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